Gut 80 Prozent des Schweizer Trinkwassers stammen aus dem Grundwasser. Seit 2019 ist bekannt, dass Abbauprodukte des Fungizids Chlorothalonil in weiten Teilen des Mittellands darin vorkommen, vielerorts über dem Wert von 0,1 Mikrogramm pro Liter. Dieser Beitrag ordnet ein: was gemessen wird, wer betroffen ist, was Wasserversorger tun und was für natürliches Mineralwasser gilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Gut 80 Prozent des Schweizer Trinkwassers stammen aus dem Grundwasser. Abbauprodukte von Pestiziden liegen an fast jeder dritten NAQUA-Messstelle über 0,1 Mikrogramm pro Liter, im Mittelland an rund 50 Prozent.
- Chlorothalonil wurde Ende 2019 verboten, seine Abbauprodukte bleiben. Nach einer Schätzung des BLV trank rund ein Zehntel der Bevölkerung 2019 bis 2021 Wasser mit Abbauprodukten über dem Höchstwert; ein kurzfristiges Gesundheitsrisiko sehen die Behörden nicht.
- Leitungswasser darf von Pestiziden gereinigt werden, natürliches Mineralwasser nicht. Dort entscheidet das Einzugsgebiet.
Woher das Trinkwasser kommt
Grundwasser, Quellwasser eingeschlossen, deckt gut 80 Prozent des Schweizer Trinkwasserbedarfs. Gefasst wird es an rund 12'000 Standorten. Fast 70 Prozent des gefassten Grundwassers gelangen direkt oder nach einfacher Aufbereitung ins Netz, etwa mit einer UV-Anlage. Knapp 20 Prozent des Trinkwassers stammen aus Seen und werden aufwendiger aufbereitet (BAFU). Wie sauber das Leitungswasser ist, hängt deshalb vor allem davon ab, wie sauber das Grundwasser ist.
Über dessen Zustand wacht die nationale Grundwasserbeobachtung NAQUA des Bundesamts für Umwelt (BAFU) mit über 600 Messstellen. Für Grundwasser, das als Trinkwasser genutzt wird, gilt ein Wert von 0,1 Mikrogramm pro Liter je Pestizid. Im Trinkwasser selbst gilt ein Höchstwert in derselben Höhe für jeden Wirkstoff und jedes als relevant eingestufte Abbauprodukt; für die Summe aller Pestizide liegt er bei 0,5 Mikrogramm pro Liter (Trinkwasserverordnung).
Chlorothalonil: ein Fungizid mit langer Nachwirkung
Chlorothalonil wurde in der Schweiz seit den 1970er-Jahren breit eingesetzt, unter anderem im Getreide-, Kartoffel-, Gemüse- und Rebbau. Zwischen 2008 und 2018 wurden jährlich 32 bis 66 Tonnen verkauft. 2019 zeigten Messungen, dass seine Abbauprodukte verbreitet im Grund- und Trinkwasser vorkommen. Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) konnten für gewisse davon eine Gesundheitsgefährdung nicht ausschliessen. Im Dezember 2019 entzog der Bund Pflanzenschutzmitteln mit Chlorothalonil die Zulassung mit sofortiger Wirkung (Eawag, Bundesrat).
Die Abbauprodukte sind geblieben. Das häufigste davon lag 2025 an knapp jeder vierten NAQUA-Messstelle über 0,1 Mikrogramm pro Liter, im Mittelland an rund 40 Prozent. Werte über 0,1 Mikrogramm gibt es in 16 Kantonen (BAFU). In Ackerbaugebieten liegen Chlorothalonil-Abbauprodukte an rund 65 Prozent der Messstellen darüber (BAFU). Die Konzentrationen sind inzwischen rückläufig: Von 2020 bis 2025 sank der Anteil der Messstellen mit Chlorothalonil-Abbauprodukten über 0,1 Mikrogramm pro Liter von 33 auf 23 Prozent (BAFU). Doch die Stoffe sind ausgesprochen langlebig. Nach einer Abschätzung von 2024 im Auftrag des BLV dürfte es in vielen Fassungen Jahre bis Jahrzehnte dauern, bis die Werte deutlich sinken (BLV).
Vom Feld ins Grundwasser
Auf dem Feld
- Pflanzenschutzmittel gegen Pilze, Unkraut und Insekten
- Dünger für das Pflanzenwachstum
Im Boden
- Wirkstoffe zerfallen zu Abbauprodukten, den Metaboliten
- Aus dem Stickstoff im Dünger entsteht Nitrat
Im Grundwasser
- Langlebige Metaboliten und Nitrat sickern mit dem Regen in die Tiefe
- Dort können sie Jahre bis Jahrzehnte bleiben
Ein Verbot stoppt den Eintrag, nicht das, was schon im Untergrund ist.
Relevant oder nicht: eine offene Rechtsfrage
Ob für ein Abbauprodukt im Trinkwasser der Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter gilt, hängt davon ab, ob es als «relevant» eingestuft ist. Das BLV stuft alle Abbauprodukte von Chlorothalonil als relevant ein. Seit dem 1. August 2026 stehen zwölf davon, darunter die am häufigsten gefundenen, ausdrücklich auf der Liste der relevanten Abbauprodukte in der Trinkwasserverordnung (BLV, Trinkwasserverordnung).
Die Herstellerin des Wirkstoffs hat sich vor Gericht gewehrt. Im März 2026 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot, beurteilte im Zulassungsverfahren aber vier Abbauprodukte als nicht relevant, darunter die zwei am häufigsten gefundenen (Bundesverwaltungsgericht). Das BLV hält fest, dass sich das Gericht nicht zur Rechtmässigkeit seines Vorgehens beim Trinkwasser geäussert hat, und Kantone wie Freiburg und die Waadt verlangen weiterhin Massnahmen (Kanton Freiburg, Kanton Waadt). Auf Bundesebene laufen weitere Abklärungen (Kanton Waadt).
Wer betroffen ist
Nach einer Schätzung des BLV trank in den Jahren 2019 bis 2021 rund ein Zehntel der Bevölkerung Wasser, in dem Abbauprodukte von Chlorothalonil über dem Höchstwert lagen (Bundesrat). Betroffen sind vor allem Gemeinden im Mittelland, deren Wasser aus Grundwasser unter Ackerland stammt. Ende September 2026 listete das BLV knapp 300 Wasserversorgungen in elf Kantonen auf, für die Massnahmen verfügt sind; die Fristen reichen teils bis 2031, in einem Fall bis 2036 (BLV).
Chlorothalonil ist nicht der einzige Fall. Auch Abbauprodukte anderer Wirkstoffe überschreiten den Wert von 0,1 Mikrogramm pro Liter an Messstellen im ganzen Land, etwa jene der Herbizide Chloridazon und Metolachlor. Pflanzenschutzmittel mit Chloridazon sind seit 2022 nicht mehr zugelassen, solche mit Metolachlor seit 2025. Insgesamt liegen Abbauprodukte von Pestiziden an fast jeder dritten NAQUA-Messstelle über diesem Wert, im Mittelland an rund 50 Prozent (BAFU).
Ist das Leitungswasser gefährlich?
Die Behörden betonen, dass der Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter ein Vorsorgewert ist. Leitungswasser mit Chlorothalonil-Abbauprodukten über diesem Wert stellt nach ihrer Einschätzung kein kurzfristiges Gesundheitsrisiko dar und kann weiter getrunken werden; der Kanton Freiburg hält fest, die Überschreitung sei nicht signifikant für ein wissenschaftlich anerkanntes Gesundheitsrisiko (Kanton Waadt, Kanton Freiburg). Überschreitungen müssen die Wasserversorger trotzdem beheben, und sie müssen ihre Kundschaft regelmässig über die Wasserqualität informieren. Die Angaben zum eigenen Leitungswasser finden sich bei der Gemeinde oder beim Wasserversorger.
Was Wasserversorger tun

Zuerst kommen einfache Massnahmen: belastete Fassungen ausser Betrieb nehmen, belastetes mit unbelastetem Wasser mischen oder Wasser von Nachbarversorgungen beziehen. Längerfristig folgen neue Fassungen, regionale Verbindungsleitungen und der Schutz der Zuströmbereiche. Eine technische Aufbereitung sieht der Bundesrat als letzte Möglichkeit und als Übergangslösung (Bundesrat).
Einfach ist sie nicht. Die wichtigsten Abbauprodukte von Chlorothalonil, die Sulfonsäuren, reagieren kaum auf UV-Licht und Ozon. Aktivkohle hält sie nur begrenzt zurück und muss häufig ersetzt werden. Umkehrosmose entfernt sie fast vollständig, erzeugt aber ein Konzentrat, und das gereinigte Wasser muss wieder mineralisiert oder gemischt werden (Eawag). Ein Beispiel aus dem Seeland: Ein regionaler Wasserversorger nahm 2025 eine Anlage mit fein gemahlener Aktivkohle in Betrieb, für rund 2 Millionen Franken (SRF).
Und das Mineralwasser?
Für natürliches Mineralwasser gelten andere Regeln als für Leitungswasser. Es muss von ursprünglicher Reinheit sein: Spurenstoffe menschlichen Ursprungs wie Pestizide und ihre Abbauprodukte dürfen darin gar nicht vorkommen und auch nicht entfernt werden (BLV). Was ein Wasserversorger mit Aktivkohle oder Membranen lösen darf, muss bei einer Mineralquelle das Einzugsgebiet leisten. Warum das so ist, erklärt der Beitrag Darf Mineralwasser gefiltert werden?

Das Wasser von Piz Sardona versickert über 2'000 m ü. M. in den Sardona-Alpen, beim UNESCO-Welterbe Tektonikarena Sardona. Im Versickerungsgebiet gibt es keine Äcker, keine Gemüse- und Obstkulturen und keine Reben. Rund zwölf Jahre ist das Wasser danach durch Gesteins- und Felsschichten unterwegs, bis es in Mels aus der Castelsquelle gefasst wird. Nach Angaben der Mineralquellen Mels AG sind darin keine Pestizide nachweisbar, so wie es die ursprüngliche Reinheit eines natürlichen Mineralwassers verlangt. Mehr über die Rolle des Einzugsgebiets steht im Beitrag Pestizide im Mineralwasser.
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Häufige Fragen
Ist Chlorothalonil im Trinkwasser gefährlich?
Nach Einschätzung der Behörden besteht kein kurzfristiges Gesundheitsrisiko; der Höchstwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter ist ein Vorsorgewert. Weil die europäische Lebensmittelbehörde EFSA und das BLV für gewisse Abbauprodukte eine Gesundheitsgefährdung nicht ausschliessen konnten, stuft das BLV alle als relevant ein; für sie gilt der Höchstwert, und Wasserversorger müssen Überschreitungen beheben. Rechtlich ist das umstritten: Das Bundesverwaltungsgericht beurteilte 2026 im Zulassungsverfahren vier Abbauprodukte als nicht relevant, das BLV hält für das Trinkwasser an seiner Einstufung fest.
Wie lässt sich herausfinden, ob das eigene Leitungswasser betroffen ist?
Wasserversorger müssen ihre Kundschaft regelmässig über die Qualität des Trinkwassers informieren. Die Angaben finden sich meist auf der Website der Gemeinde oder des Wasserversorgers. Das BLV veröffentlicht zudem eine Liste der Wasserversorgungen, für die Kantone wegen Chlorothalonil Massnahmen verfügt haben.
Lassen sich Pestizide aus dem Wasser filtern?
Bei Leitungswasser teilweise. Die wichtigsten Abbauprodukte von Chlorothalonil lassen sich mit Umkehrosmose fast vollständig entfernen, mit Aktivkohle nur begrenzt; UV-Licht und Ozon wirken bei ihnen kaum. Solche Anlagen sind teuer, und bis sie in Betrieb gehen, vergehen oft Jahre. Bei natürlichem Mineralwasser ist das Entfernen von Pestiziden nicht erlaubt: Es muss schon an der Quelle rein sein.
Wie lange bleiben die Abbauprodukte im Grundwasser?
Je nach Untergrund Jahre bis Jahrzehnte. Nach einer Abschätzung von 2024 im Auftrag des BLV dürften die Konzentrationen bei flussnahen Brunnen und bei Quellfassungen in Lockergestein innert fünf bis zehn Jahren deutlich sinken; in Karst- und Kluftgebieten kann es länger dauern. Wie langsam sich Grundwasser erholt, zeigt das Herbizid Atrazin: Es ist seit über zehn Jahren verboten, seine Abbauprodukte sind bis heute nachweisbar.
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