Rückstände von Pflanzenschutzmitteln im Grundwasser beschäftigen die Schweiz seit Jahren, und inzwischen auch die Mineralwasserbranche: Tests haben in einzelnen Mineralwässern Spuren gefunden, und in der Westschweiz hat ein Abfüller laut Medienberichten einzelne Quellen verworfen, weil ihr Wasser Rückstände von Pflanzenschutzmitteln enthielt. Dieser Beitrag erklärt, woher die Stoffe kommen, warum manche Quellen betroffen sind und andere nicht — und weshalb dabei vor allem eines zählt: wo das Wasser versickert.
Das Wichtigste in Kürze
- Pestizide im Grundwasser stammen vor allem aus der Landwirtschaft: Pflanzenschutzmittel und ihre langlebigen Abbauprodukte sickern von Äckern, Reben und Obstanlagen in die Tiefe.
- Auch Mineralquellen können betroffen sein, wenn ihr Einzugsgebiet in einer Ackerbauregion liegt. Rückstände herauszufiltern ist bei natürlichem Mineralwasser nicht zulässig.
- Das Wasser von Piz Sardona versickert über 2'000 m ü. M., in einem Gebiet ohne Äcker und Spezialkulturen. Nach Angaben der Mineralquellen Mels AG sind keine Pestizide nachweisbar, wie es für jedes natürliche Mineralwasser vorgeschrieben ist.
Was mit Pestiziden gemeint ist
«Pestizide» ist der Oberbegriff für Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte. In der Landwirtschaft geht es um Pflanzenschutzmittel: Herbizide gegen Unkraut, Fungizide gegen Pilze, Insektizide gegen Insekten. In der Schweiz wurden zwischen 2010 und 2020 im Mittel rund 2'100 Tonnen Wirkstoff pro Jahr verkauft, fast die Hälfte davon Fungizide. Von der Menge, die sich einer Kultur zuordnen lässt, entfallen 44 Prozent auf den Feldbau, 21 Prozent auf die Reben und 17 Prozent auf den Obstbau (Agroscope).
Im Boden werden die Wirkstoffe abgebaut. Dabei entstehen Abbauprodukte, sogenannte Metaboliten. Manche davon sind langlebiger und beweglicher als der Wirkstoff selbst, und sie sind es, die heute im Grundwasser am häufigsten gefunden werden. Wirkstoffe überschreiten den Wert von 0,1 Mikrogramm pro Liter an 1 bis 2 Prozent der Messstellen der nationalen Grundwasserbeobachtung NAQUA, Abbauprodukte an fast jeder dritten, im Mittelland an rund 50 Prozent (BAFU).
Davon zu unterscheiden ist Dünger. Er bringt Nährstoffe aufs Feld, vor allem Stickstoff, und daraus entsteht im Boden Nitrat. Nitrat ist kein Pestizid, aber ebenfalls eine Folge intensiver Landwirtschaft: Landesweit liegt es an rund jeder siebten NAQUA-Messstelle über dem Anforderungswert von 25 Milligramm pro Liter, in Gebieten mit Acker- und Gemüsebau an rund der Hälfte (BAFU).
Vom Feld ins Grundwasser
Auf dem Feld
- Pflanzenschutzmittel gegen Pilze, Unkraut und Insekten
- Dünger für das Pflanzenwachstum
Im Boden
- Wirkstoffe zerfallen zu Abbauprodukten, den Metaboliten
- Aus dem Stickstoff im Dünger entsteht Nitrat
Im Grundwasser
- Langlebige Metaboliten und Nitrat sickern mit dem Regen in die Tiefe
- Dort können sie Jahre bis Jahrzehnte bleiben
Ein Verbot stoppt den Eintrag, nicht das, was schon im Untergrund ist.
Wie die Stoffe ins Grundwasser gelangen
Regen spült Wirkstoffe und Abbauprodukte durch den Boden in die Tiefe. Wie viel unten ankommt, hängt vom Stoff, vom Boden und vom Untergrund ab. Das bekannteste Beispiel der letzten Jahre ist Chlorothalonil, ein Fungizid, das seit den 1970er-Jahren unter anderem im Getreide-, Kartoffel-, Gemüse- und Rebbau eingesetzt wurde. Im Dezember 2019 entzog ihm der Bund die Zulassung mit sofortiger Wirkung, seit dem 1. Januar 2020 darf es nicht mehr angewendet werden (Eawag).
Seine Abbauprodukte aber sind geblieben. Das häufigste davon lag 2025 an knapp jeder vierten NAQUA-Messstelle über 0,1 Mikrogramm pro Liter, im Mittelland an rund 40 Prozent (BAFU). In Ackerbaugebieten überschreiten Chlorothalonil-Abbauprodukte diesen Wert an rund 65 Prozent der Messstellen (BAFU). Die Konzentrationen gehen inzwischen zurück: Von 2020 bis 2025 sank der Anteil der Messstellen mit Chlorothalonil-Abbauprodukten über 0,1 Mikrogramm pro Liter von 33 auf 23 Prozent (BAFU). Das geht langsam, denn Grundwasser erneuert sich nur über Jahre. Das Herbizid Atrazin ist seit über zehn Jahren verboten, seine Abbauprodukte sind bis heute nachweisbar. Was das für das Leitungswasser bedeutet, zeigt der Beitrag Pestizide im Trinkwasser.
Warum auch Mineralwasser betroffen sein kann
Natürliches Mineralwasser stammt aus unterirdischen Vorkommen, die von Niederschlag gespeist werden. Das Gesetz verlangt ursprüngliche Reinheit, und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hält fest, dass Spurenstoffe menschlichen Ursprungs wie Pestizide und ihre Abbauprodukte darin gar nicht vorkommen dürfen (BLV). Einen gesetzlichen Höchstwert gibt es dafür nicht; als Indiz für die Reinheit dient ein Richtwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter für die Summe aller quantifizierten Pestizide und ihrer relevanten Abbauprodukte. Der Niederschlag aber versickert dort, wo er fällt. Liegt das Einzugsgebiet einer Quelle in einer Ackerbauregion, können die Stoffe auch ein Mineralwasservorkommen erreichen.
Tests zeigen, dass das vorkommt, wenn auch selten und in kleinen Mengen. Bei einem Test des Westschweizer Radios und Fernsehens RTS mit zehn Mineralwässern fanden zwei Labors 2024 in vier Produkten unerwünschte Stoffe, in einem davon Abbauprodukte der Pestizide Chlorothalonil und Chloridazon (RTS, Kassensturz). Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen des Kantons Basel-Landschaft fand in einer 2023 veröffentlichten Kampagne in 2 von 35 Mineralwasserproben aus dem In- und Ausland Spurenstoffe menschlichen Ursprungs, darunter ein Pestizid-Abbauprodukt (Kanton Basel-Landschaft). In einem Test der Zeitschrift K-Tipp fand das Labor 2022 in keinem der zwölf geprüften Schweizer Mineralwässer Pestizide (K-Tipp).
Wie es aussieht, wenn Quellen belastet sind, zeigt ein Fall aus der Westschweiz. Ein grosser Abfüller hatte sein natürliches Mineralwasser von 2008 bis 2022 über Aktivkohle gefiltert, was nicht zulässig ist. 2025 verpflichtete die Waadtländer Staatsanwaltschaft das Unternehmen, eine Ersatzforderung zu bezahlen; eine Gefahr ging vom Wasser laut Staatsanwaltschaft weder vor noch nach der Filtration aus, und das Unternehmen akzeptierte den Entscheid (Le Temps, Kanton Waadt). Seit die Filter Ende 2022 abgebaut wurden, entspricht die Produktion laut dem Waadtländer Staatsrat dem Recht (Kanton Waadt). Nach einem Bericht des Waadtländer Kantonschemikers vom März 2023, über den RTS und SRF 2026 berichteten, wurden seither einzelne Quellen verworfen und das Wasser der übrigen gemischt; als Hauptgrund nennen die Medienberichte Rückstände von Chlorothalonil (RTS, SRF). Welche Filter bei natürlichem Mineralwasser erlaubt sind und warum Rückstände nicht herausgefiltert werden dürfen, erklärt der Beitrag Darf Mineralwasser gefiltert werden?
Das Einzugsgebiet entscheidet
Für jede Quelle zählt, was oberhalb geschieht: wo der Niederschlag versickert und was dort auf den Boden kommt. Die Eawag, das Wasserforschungsinstitut des ETH-Bereichs, fasst es für Chlorothalonil so zusammen: Überschreitungen sind vor allem in Grundwasser zu erwarten, in dessen Einzugsgebiet Ackerbau betrieben wird. Grundwasser mit höher gelegenem Einzugsgebiet ohne Ackerbau ist vermutlich nicht oder nur geringfügig belastet (Eawag).
Die Messungen zeigen dasselbe Bild. In der Auswertung der Daten von 2014 fanden sich an fast allen NAQUA-Messstellen, deren Einzugsgebiet vom Ackerbau geprägt ist, Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. An den Messstellen in den Alpen und Voralpen, deren Umgebung aus Sömmerungsweiden und unproduktivem Gelände besteht, dagegen fast keine (BAFU, NAQUA-Bericht 2019). Der Ackerbau selbst ist in der Schweiz auf tiefe Lagen konzentriert: 2024 lagen 95 Prozent der offenen Ackerfläche in der Tal- und der Hügelzone, in der höchsten Bergzone waren es 63 Hektaren (Agristat).
Was oberhalb einer Quelle geschieht
Einzugsgebiet mit Ackerbau
- Felder, Gemüse, Obst oder Reben
- Pflanzenschutzmittel und Dünger auf der Fläche
- Abbauprodukte und Nitrat können mit dem Regen ins Grundwasser sickern
Versickerungsgebiet im Hochgebirge
- Fels, Geröll und Alpweiden
- Keine Äcker, keine Gemüse- und Obstkulturen, keine Reben
- Das Wasser sickert durch Gesteinsschichten in die Tiefe
Was im Einzugsgebiet ausgebracht wird, bestimmt mit, was im Grundwasser ankommen kann. Zeigen kann es am Ende die Analyse.
Eine lange Verweilzeit im Untergrund schützt dabei nicht von selbst. Wasser, das heute gefasst wird, ist vor Jahren versickert und trägt die Spuren der damaligen Nutzung. Wurde im Einzugsgebiet früher Ackerbau betrieben, kann ein Vorkommen auch Jahre nach einem Verbot noch Rückstände enthalten. Grundwasserfassungen im öffentlichen Interesse müssen mit Schutzzonen umgeben sein. Für belastete Fassungen müssen die Kantone zudem den Zuströmbereich bezeichnen, aus dem rund 90 Prozent des Wassers stammen, und können dort den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger einschränken (BAFU).
Was ein Laborbefund aussagt
Ob ein Wasser Rückstände enthält, zeigt am Ende die Analyse. «Nicht nachweisbar» heisst dabei: Die gesuchten Stoffe lagen unter der Nachweisgrenze des Verfahrens. Aussagekräftig wird ein Befund, wenn bekannt ist, welches Labor wann gemessen hat, welche Wirkstoffe und Abbauprodukte gesucht wurden und wie tief die Nachweisgrenze lag. Eine Analyse kann zeigen, dass nichts nachweisbar ist; dass ein Stoff in keiner Menge vorhanden ist, kann sie nicht belegen. Mehr dazu im Beitrag über PFAS im Wasser.
Was für Piz Sardona gilt

Das Wasser von Piz Sardona versickert in den Sardona-Alpen über 2'000 m ü. M., beim UNESCO-Welterbe Tektonikarena Sardona. Im Versickerungsgebiet gibt es keine Äcker, keine Gemüse- und Obstkulturen und keine Reben, also keine der Flächen, auf denen in der Schweiz der grösste Teil der Pflanzenschutzmittel ausgebracht wird. Danach ist das Wasser rund zwölf Jahre durch Gesteins- und Felsschichten unterwegs, bis es in Mels aus der Castelsquelle gefasst wird. Den ganzen Weg zeigt die Seite Ursprung.
Nach Angaben der Mineralquellen Mels AG sind im Wasser von Piz Sardona keine Pestizide nachweisbar; zu Labor, Zeitpunkt, Prüfumfang und Nachweisgrenze liegen keine öffentlichen Angaben vor. Für ein natürliches Mineralwasser ist das keine Besonderheit, sondern die Anforderung an die ganze Kategorie: Spurenstoffe menschlichen Ursprungs dürfen darin gar nicht vorkommen. Was Piz Sardona dafür mitbringt, ist sein Ursprung, ein Versickerungsgebiet im Hochgebirge ohne Äcker und Spezialkulturen. Auf PFAS hat die Mineralquellen Mels AG ihr Wasser vom unabhängigen Labor SGS Institut Fresenius in Deutschland untersuchen lassen, und es konnten keine Spuren nachgewiesen werden. Die Mineralstoffanalyse der Castelsquelle und den PFAS-Befund zeigt die Seite unser Wasser.
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Häufige Fragen
Enthält Mineralwasser Pestizide?
In der Regel nicht in messbarer Menge, aber nicht in jedem Fall. Tests haben in einzelnen Mineralwässern Spuren von Pestiziden oder ihren Abbauprodukten gefunden, meist in sehr kleinen Mengen. Laut BLV dürfen solche Stoffe in natürlichem Mineralwasser gar nicht vorkommen und auch nicht herausgefiltert werden. Entscheidend ist darum das Einzugsgebiet: Liegt es in einer Ackerbauregion, kann auch ein geschütztes Vorkommen belastet werden.
Woher kommen Pestizide im Grundwasser?
Vor allem aus der Landwirtschaft. Pflanzenschutzmittel werden auf Feldern, in Reben und in Obstanlagen ausgebracht; im Boden zerfallen sie in Abbauprodukte, die mit dem Regen ins Grundwasser sickern können. Am stärksten betroffen ist das Mittelland mit seinen Ackerbaugebieten. Dünger ist eine andere Quelle: Aus ihm entsteht Nitrat, das ebenfalls im Grundwasser gemessen wird, aber kein Pestizid ist.
Sind in Piz Sardona Pestizide nachweisbar?
Nach Angaben der Mineralquellen Mels AG nicht: Im Wasser von Piz Sardona sind keine Pestizide nachweisbar. Das entspricht der Anforderung an jedes natürliche Mineralwasser; was Piz Sardona auszeichnet, ist sein Ursprung. Das Wasser versickert über 2'000 m ü. M. in den Sardona-Alpen, in einem Gebiet ohne Äcker, Gemüse- und Obstkulturen und ohne Reben, und ist danach rund zwölf Jahre durch Gesteins- und Felsschichten unterwegs, bis es in Mels aus der Castelsquelle gefasst wird.
Gibt es «pestizidfreies» Mineralwasser?
Ein Labor kann zeigen, dass die gesuchten Stoffe unter der Nachweisgrenze lagen, also nicht nachweisbar sind. Einen Beweis völliger Abwesenheit liefert keine Analyse, deshalb ist «nicht nachweisbar» die genauere Aussage. Für natürliches Mineralwasser verlangt das Gesetz ursprüngliche Reinheit. Die beste Voraussetzung dafür ist ein Einzugsgebiet ohne Ackerbau und Spezialkulturen.
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